Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

SOZIALE INTEGRATION UND ALLTAGSHILFE VOE (S.I.A.) bemüht sich, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets (Rechtsvorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.siaeupen.be.

a)     Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets vollständig vereinbar.

b)     Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde auf Grundlage eines BOSA-Checks am 02.12.2024 erstellt.

c)     Nicht barrierefreie Inhalte:

Keine

d)     Vorgeschlagene Alternativen

Jeder Besucher der Website kann sich jederzeit persönlich unter der Telefonnummer +32 (0)87 55 71 80 oder per Mail an wohngemeinschaft@siaeupen.be an unsere Einrichtung wenden, um Informationen zu erhalten, die für diesen Besucher online nicht zugänglich sind.

e)     Feedback und Kontaktangaben

Alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website können Sie gerne per E-Mail wohngemeinschaft@siaeupen.be oder per Post an

SOZIALE INTEGRATION UND ALLTAGSHILFE VOE (S.I.A.)
Wohngemeinschaft & Treffpunkt & Betreutes Einzelwohnen
Hütte 57
4700 Eupen

senden oder sich telefonisch unter der Nummer +32 (0)87 55 71 80 an uns wenden.

f)      Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie von unserer Seite keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich bei Beschwerden in Bezug auf diese Website und die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates an den zuständigen Ombudsdienst wenden:

Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Platz des Parlaments 1
4700 Eupen
beschwerde@dg-ombudsfrau.be
0800 987 59 (kostenlos)

g)     Pläne zur Verbesserung

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten durch eine kontinuierliche Verbesserung von bestehenden Fehlermeldungen.

Diese Erklärung wurde am 02.12.2024 erstellt.